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Entscheider News 2023 Ausgabe 5

Entscheider News


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Niels Krähmer

Finanz- und Versicherungsmakler

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Firmenhaftpflicht – gehen Sie auf Nummer Sicher!

Firmenhaftpflicht

Gleichgültig, in welcher Branche Sie mit Ihrem Betrieb tätig sind – schon ein kleiner Fehler kann unter Umständen erheblichen Schaden anrichten. Dann sind Sie als Unternehmer in der Haftung, möglicherweise sogar mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt sogar, wenn Sie den Schaden gar nicht selbst verursacht haben, sondern einer Ihrer Beschäftigten. Eine Firmenhaftpflichtversicherung (auch: Betriebshaftpflichtversicherung) schützt Sie in diesem Fall vor unabsehbaren finanziellen Folgen. Und privat sind Sie ja schließlich auch haftpflichtversichert, oder?

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Bei diesen Schadensarten schützt die Versicherung

Die Versicherung deckt drei unterschiedliche Schadensarten ab. Das sind:

  • Sachschäden – wenn Sie oder ein Mitarbeiter das Eigentum eines Dritten beschädigen. Etwa, wenn bei Baggerarbeiten Leitungen beschädigt werden.
  • Personenschäden – wenn im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ein Dritter verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wird. Zum Beispiel, wenn ein Kunde in Ihrem Ladengeschäft über einen herumstehenden Karton stürzt und sich den Arm bricht.
  • Vermögensschäden – wenn als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens weitere finanzielle Schäden entstehen. Beispielsweise, wenn ein Restaurant Umsatzeinbußen erleidet, weil es nach einem von Ihrem Betrieb verursachten Wasserschaden eine Zeitlang schließen muss.

Diese Bausteine sollte die Firmenhaftpflicht enthalten

Im Falle eines Schadens prüft die Versicherung zunächst die Schuldfrage und klärt, ob die gegen Sie gestellten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie juristisch ab, berechtigte Forderungen gleicht sie aus. Die meisten Betriebshaftpflicht-Policen umfassen standardmäßig immer auch spezielle Bausteine, die den Versicherungsschutz komplettieren. Dazu gehören unter anderem die Umwelthaftpflicht- und die Produkthaftpflichtversicherung. Letztere springt bei Schäden ein, die durch von Ihnen produzierte Erzeugnisse ausgelöst werden. Sie kann durch eine erweiterte Produkthaftpflicht ergänzt werden – damit sind auch Kosten versichert, die Dritten durch die Weiterverarbeitung Ihrer Produkte entstehen, wenn diese Mängel aufwiesen.

Eine gute Firmenhaftpflicht umfasst darüber hinaus weitere Elemente, wie etwa Vermögensschäden durch Internetnutzung. Auch Schlüssel- und Codekartenverluste sollten mitversichert sein. Prüfen Sie bitte auch, ob eine sogenannte D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. D&O steht für Directors and Officers. Dementsprechend schützt sie Führungskräfte vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen. Auch wegen des grassierenden Fachkräftemangels wird diese Versicherung immer wichtiger: Viele Führungskräfte treten einen neuen Job überhaupt erst an, wenn die Firma ihnen diesen Versicherungsschutz bietet.


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bKV: Neuen Spielraum bei Budget-Tarifen nutzen

betriebliche Krankenversicherung

Eine Idee setzt sich durch: Bei der betrieblichen Krankenversicherung werden sogenannte Budget-Tarife immer beliebter. Kein Wunder – für die Beschäftigten bieten sie ein Höchstmaß an individuellen Nutzungsmöglichkeiten für privatmedizinische Leistungen. Damit steigern sie die Mitarbeiterzufriedenheit und die Bindung an den Betrieb erheblich.

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Budget-Tarife – wie ging das noch gleich?

Budget-Tarife funktionieren ganz einfach. Wie bei jeder anderen Form der bKV schließen Sie als Unternehmer für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine private Krankenzusatzversicherung ab. Mit einem Budget-Tarif haben diese dann die Möglichkeit, ein festes Jahresbudget für frei wählbare medizinische Leistungen auszugeben. Von Zahnbehandlung und -prophylaxe über Sehhilfen bis zu freier Krankenhauswahl und vielem mehr. Bei der Höhe des Budgets stehen unterschiedliche Stufen zur Auswahl – 300, 600, 900 oder 1.200 Euro.

Attraktiv ist die bKV auch deshalb, weil die arbeitgeberfinanzierten Beiträge nicht als Bar-, sondern als Sachlohn gelten. Das heißt: Ihre Beschäftigten müssen bis zu einer bestimmten Sachbezugsfreigrenze auf diese Zuwendung weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. 2022 wurde diese Grenze von bis dahin 44 auf derzeit 50 Euro erhöht. Unternehmen haben dadurch jetzt also mehr Spielraum bei der Gestaltung von freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter – etwa durch einen bKV-Budget-Tarif.

Das bringt die neue Sachbezugsfreigrenze

Der Hintergrund: Manche Betriebe hatten die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro bereits durch andere Benefits ausgeschöpft, etwa durch Tankgutscheine oder Ähnliches. Nun stehen weitere sechs Euro monatlich zur Verfügung, um die Freigrenze mit einer zusätzlichen bKV voll zu nutzen. Sechs Euro klingt zwar erstmal nicht viel. „Es gibt aber günstige Budget-Einsteigertarife mit Monatsbeträgen von sechs Euro oder weniger“, erklärt Marcus Krämer, Produktmanager betriebliche Krankenversicherung bei der Württembergischen Versicherung AG. Damit können Sie Ihren Beschäftigten also Zugang zu privatmedizinischen Leistungen ermöglichen, selbst wenn bereits andere Zuwendungen den Freibetrag „anknabbern“. Außerdem lassen sich Beiträge zur bKV als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Vielleicht sollten Sie aber grundsätzlich einmal prüfen, wie die Mitarbeiter dazu stehen, die Sachbezugsfreigrenze vollständig für eine bKV zu nutzen. Nicht unwahrscheinlich, dass Sie damit auf Interesse stoßen: Laut Employer Brand Research 2022 nannten mehr als jeder zweite Beschäftige (56 Prozent) die betriebliche Krankenversicherung als beliebteste Arbeitgeberzusatzleistung.


bKV: Neue Sachbezugsfreigrenze bringt Vorteile

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Berufshaftpflicht: Was Ärzte jetzt wissen sollten

Berufshaftpflicht für ÄrzteWenn Sie als Arzt oder Ärztin arbeiten, haben wir eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte: Die Zahl der Patientenforderungen nach einem vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehler ist nach Angaben der HDI Versicherung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, ebenso die Höhe der Forderungen. Hinzu kommt: Neue gesetzliche Regelungen machen die Suche nach einer passenden Berufshaftpflichtversicherung nicht gerade einfacher. Die gute Nachricht: Mit einer professionellen Beratung finden auch Sie genau die Versicherung, die Sie als Mediziner in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung brauchen.

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So teuer kann ein ärztlicher Fehler werden

Laut Heilberufe-Kammergesetz ist die Berufshaftpflicht für alle Ärzte obligatorisch. Was auch sinnvoll ist. Denn gerade in Zeiten wachsender Belastungen im Berufsalltag steigt das Risiko, einen Fehler zu machen. Nur zwei Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Gynäkologe entschied sich zu spät zu einem Kaiserschnitt, was einen Gehirnschaden des Kindes zur Folge hatte. Er musste 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie monatliche Pflegekosten in Höhe von 2.500 Euro übernehmen.
  • Der 38-jährige Patient eines Orthopäden erlitt nach einer intraartikulären Injektion eine Infektion, die eine Gelenkversteifung nach sich zog. Dadurch wurde er berufsunfähig. Weil der Arzt nicht nachweisen konnte, den Patienten über dieses Risiko aufgeklärt zu haben, haftet er für die finanziellen Folgen wie beispielsweise den Verdienstschaden.

Doch auch für alle anderen Fachrichtungen gilt: „Die Folgen eines Fehlers können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg“, wie es in einer Mitteilung der Würzburger Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte heißt.

Verschärfte Regeln für Vertragsärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte leistet vereinfacht gesagt für zweierlei: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche von vermeintlich geschädigten Patienten ab und springt bei berechtigten Ansprüchen für die finanziellen Folgen ein. Mit Deckungssummen von 3, besser 5 Millionen Euro sind Ärztinnen und Ärzte schon einmal gut geschützt. „Bei der Wahl Ihrer Versicherung sollten Sie aber auf Details achten“, rät Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Heilwesen bei der HDI Versicherung. „Dazu gehört beispielsweise ein erweiterter Strafrechtsschutz, der bei Praxisinhabern auch für mitversicherte angestellte Ärzte gilt. Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren brauchen ein auf sie zugeschnittenes Spezialkonzept.“

Übrigens: Für Vertragsärzte gilt im Zuge des 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine verschärfte Versicherungspflicht. Unter anderem ist die von Experten empfohlene Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall nun verbindlich vorgeschrieben (mit angestellten Kollegen 5 Millionen). Für Berufsausübungsgemeinschaften gelten besondere Regeln. In jedem Fall sollten Mediziner gemeinsam mit einem kompetenten Berater prüfen, ob ihre bestehende Police noch der aktuellen Rechtslage entspricht.


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Betriebsausfall: So kommen Sie über die Runden

BetriebsausfallFeuer und Überschwemmung, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl – als umsichtiger Unternehmer haben Sie Ihr Betriebsinventar, Maschinen und Waren vermutlich mit einer Inhaltsversicherung gegen diese Risiken geschützt. Es kann allerdings nicht schaden, noch einen Schritt weiter zu denken: Wie stemmen Sie eigentlich die laufenden Kosten, wenn der Betrieb nach einem Schaden längere Zeit stillsteht und keine Einnahmen mehr fließen? Dieser Sorge entledigen Sie sich mit einer Ertragsausfallversicherung. 

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So schützt die Ertragsausfallversicherung Ihr Unternehmen

Die Ertragsausfallversicherung (auch: Betriebsunterbrechungsversicherung) übernimmt bei einem versicherten Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme alle fortlaufenden Ausgaben – etwa für Löhne und Gehälter, Mietkosten, Leasing- und Kreditraten. Außerdem kommt sie für den entgangenen Betriebsgewinn auf. Die Haftungszeit beträgt in der Regel zwölf Monate, kann aber bei vielen Versicherungen auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Doch Achtung: Unternehmen ist nicht gleich Unternehmen. Welche Art der Versicherung für Ihren Betrieb die beste ist, hängt neben der Branche auch von der Unternehmensgröße ab. „Für kleinere Betriebe mit begrenztem Umsatz und begrenzten Geschäftstätigkeiten reicht normalerweise die sogenannte ,kleine Ertragsausfallversicherung‘, kurz: KEA“, erklärt Lars Fuchs, Vertriebsverantwortlicher des Versicherers rhion.digital. „Sie kann meist als zusätzlicher Baustein zur Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme der KEA ist dann identisch mit der in der Inhaltsversicherung.“

Auf diese Details sollten Sie achten

Größere Unternehmen fahren dagegen mit einer separat abgeschlossenen „mittleren Ertragsausfallversicherung“ (MEA) besser. Sie kann mit einer höheren Deckungssumme abgeschlossen werden und bietet damit einen weitergehenden Schutz als die KEA. Zum Beispiel übernimmt sie auch Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit nach einem Schaden oder die Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch nachhaltige und umweltfreundliche Maßnahmen.  

Noch ein Tipp: Achten Sie beim Abschluss darauf, dass sogenannte Rückwirkungsschäden ebenfalls abgedeckt sind – also solche, die durch Schäden bei Zulieferern, Abnehmern und Versorgern entstehen. Außerdem erstatten manche Versicherungen auch Ertragsausfälle, die nicht durch einen Sachschaden entstehen. Zum Beispiel durch eine Baustelle vor Ihrem Ladengeschäft, wegfallende Parkplätze und dadurch ausbleibende Kundschaft. Am besten lassen Sie sich individuell zu der für Ihr Unternehmen passenden Ertragsausfallversicherung beraten.


Betriebsausfall: Wie stemmen Sie die laufenden Kosten?

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