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Kundenmagazin 2024/08

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

August 2024


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Niels Krähmer

Finanz- und Versicherungsmakler

Lindenstr. 20
99955 Bad Tennstedt

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info@kraehmer.org


Einkommensschutz: Schon zu Schulzeiten Vorteile sichern

Einkommensschutz

Bald beginnt das neue Schuljahr. Für viele ist es das erste, für einige bereits das letzte mit dem Ziel eines erfolgreichen Abschlusses. In jedem Fall eine spannende Zeit und eine Lebensphase, in der Eltern vor Augen geführt wird, wie schnell der Nachwuchs flügge wird. Nicht mehr lange und es geht um Schülerpraktika, Berufswünsche und Ausbildungspläne. Und damit auch um einen der wichtigsten Bausteine der Gesundheitsvorsorge: die Einkommenssicherung. 

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Die Absicherung des späteren Einkommens klingt für einen Schüler noch weit weg oder noch nicht wichtig genug. Doch Eltern, die jetzt aktiv werden, können ihren Kindern dauerhafte Vorteile sichern. Dazu gibt es spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler. Sie sollen noch nicht vorrangig das Einkommen sichern, sondern vielmehr den meist tadellosen Gesundheitszustand und das junge Einstiegsalter „einfrieren“. Beides garantiert dauerhaft niedrigere Beiträge und die Höhe der Absicherung kann später einfach dem tatsächlichen Einkommen angepasst werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. Vorteil: Treten zwischenzeitlich Erkrankungen auf, wirken diese nicht nachteilig auf die Beiträge oder Leistungsausschlüsse.

Beihilfe Unterstützung

Was für eine Schüler-BU spricht

Gesundheitszustand einfrieren: Schüler sind meist gesund und ohne Vorerkrankungen. Der Abschluss ist daher einfach und preiswert.

Nachversicherungsgarantie: Angepasst an die spätere Lebens- und Berufssituation kann die BU-Rente erhöht werden. Ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Schul-Stress nimmt zu: Die psychische Belastung ist mit der von Berufstätigen vergleichbar.

Option auf Besserstellung: Ist der spätere Beruf günstiger versicherbar, profitiert das Kind von den besseren Konditionen.

Keine Schlechterstellung: Unabhängig des später ausgeübten Berufs – der Versicherte kann nicht in eine schlechtere Risikogruppe gestuft werden.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Schüler kann die berufliche Zukunft und der Lebensstandard schon jetzt gesichert werden. Das ganze preiswert und mit vielen Optionen, die der späteren Lebenssituation des Kindes gerecht werden.


Beim Büffeln schon an später denken

Mit einer Schüler-BU den Einstieg in die Einkommenssicherung starten

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Das richtige Setup für Beamtenanwärter

Beamtenantwärter

Die Beamtenlaufbahn gestaltet sich vielseitig. Bei der Polizei, der Feuerwehr, als Lehramt, in der Justiz oder Verwaltung – der Beamtenstatus ist in vielen Berufen erreichbar und durchläuft die Phasen „auf Widerruf“, „auf Probe“ und schließlich „auf Lebenszeit“. Das verschafft Beamten eine gewisse Planungssicherheit, was ihre Karriere und die Entwicklung des Einkommens angehen. Dennoch sind einige Themen rund um Absicherung und Vorsorge zu regeln, um auch in den Genuss der Vorteile für Beamte zu kommen und Berufsrisiken richtig abzusichern.

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1. Dienstunfähigkeit

Ein Dienstherr kann einen Beamten als dienstunfähig (DU) erklären. Dann darf dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben. Das kann – anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung – bereits erfolgen, wenn die Arbeitskraft um weniger als 50 Prozent gemindert ist. Oder bei Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst verrichtet werden konnte und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Beamte sind dann über ein Ruhegehalt abgesichert.

Aber: Dieses bekommen sie erst ab dem 5. Dienstjahr und dann gestaffelt nach Anzahl der Dienstjahre und generell nur dann, wenn der Status „auf Lebenszeit“ bereits erreicht wurde.

2. Private Krankenversicherung

Aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn von mindestens 50 Prozent, ist eine private Krankenversicherung für die Mehrheit der Beamten die erste Wahl. So erhalten sie ein starkes Leistungspaket zu einem günstigen Eigenbeitrag. Über die Beihilfe erstattet der Dienstherr Krankheitskosten zu bestimmten Prozentsätzen. Diese sind abhängig von Faktoren (z.B. Anzahl der Kinder, Beamter im Dienst oder im Ruhestand, Bundesland)

Für Beamte im aktiven Dienst liegt der reguläre Beihilfesatz bei 50 Prozent. Ehe- und Lebenspartner sowie Beamte mit zwei oder mehr Kindern haben Anspruch auf den erhöhten Satz von 70 Prozent. Für Kinder von Beamten in der PKV steigt er sogar auf 80 Prozent.

Beihilfe Unterstützung

3. Diensthaftpflicht

Für Schäden an Dritten haften Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst persönlich und im vollen Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung greift nicht während der Dienstzeit. Daher braucht es eine spezielle Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung, die die Kosten im Schadenfall während der Dienstausübung übernimmt. Darüber hinaus kann eine Diensthaftpflichtversicherung auch Forderungen gegen den Versicherten prüfen und gegebenenfalls als „unberechtigt“ abwehren.


Ob Dienstunfähigkeit oder privater Krankenschutz

Beamte müssen einiges beachten, um ihren Status abzusichern

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Kosten für Sehhilfen auffangen

Sehhilfen

Brillen sind nicht nur Sehhilfen, sondern können auch zum Markenzeichen oder modischem Accessoire werden. Zumindest dann, wenn man die Wahlfreiheit bei Gestell und Gläsern hat. Doch das geht bei gesetzlich Versicherten oft einher mit hohen Kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur in seltenen Fällen finanzielle Unterstützung. Dabei ist der Bedarf groß. Rund 47 Millionen Menschen sind ständig oder gelegentlich auf eine Brille oder auf Kontaktlinsen angewiesen. 

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47 Millionen auf Sehhilfen angewiesen

Grundsätzlich beteiligt sich die GKV nicht am Gestell. Einen Zuschuss/ Festbetrag können Erwachsene also nur bei den Gläsern erwarten. Doch auch hier gibt es Voraussetzungen:

  • Diagnose einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens 6 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien
  • Sehfähigkeit liegt trotz Brille oder Kontaktlinse unter 30 Prozent

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten für Standardgläser von der Kasse übernommen. Hier gilt ein maximaler Festbetrag von 160 Euro pro Glas. Der Aufpreis für modernere Gläser (Kunststoff, Entspiegelung, Gleitsicht) muss selbst bezahlt werden, wenn deren medizinische Notwendigkeit nicht plausibel dargelegt werden kann.

Jugendliche bekommen mehr Leistungen

Jugendliche bis 18 Jahre bekommen Brillengläser immer erstattet, sofern sie von einem Augenarzt verordnet wurden. Solange sie schulpflichtig sind, bekommen Minderjährige auch eine Sportbrille von der Krankenkasse. Da eine Brille meist zum lebenslangen Begleiter wird, sollte über eine zusätzliche Kostenabsicherung frühzeitig nachgedacht werden. Denn Sehhilfen stellen immer eine Kostenbelastung dar. Meist werden mehrere Brillen fürs Lesen, Autofahren, PC-Arbeit etc. benötigt, wodurch schnell mehrere hundert Euro fällig werden. Mit schwindender Sehkraft im Alter, wiederholt sich der Kauf neuer Gläser zudem regelmäßig.

Kostenretter: PKV-Zusatz

Private Krankenversicherer können vor hohen Zusatzkosten schützen. Mit ambulanten Zusatztarifen oder speziellen Augen- und Brillenversicherungen ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die Kosten von Sehhilfen abzufangen. Die Tarife können auch Vorsorgeuntersuchungen, hochwertige Gleitsichtgläser oder Zuschüsse bei Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur beinhalten. Hier ist vorab ein unabhängiger Vergleich empfehlenswert. 


Schöner Anblick und voller Durchblick

Mit Zusatzschutz für Sehhilfen

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5-fach Schutz für jeden Bauherren

Bauherren

Der Bau eines Eigenheims bedeutet für die meisten Menschen die Erfüllung eines Lebenstraums. Doch der Weg in die eigenen vier Wände ist oft lang – vom ersten Spatenstich bis zur Einweihungsfeier vergehen oft Monate, in denen viele Risiken das Projekt gefährden können. Für die zukünftigen Hausbesitzer sind daher einige Absicherungen notwendig, damit kleine Fehler und Missgeschicke (auch der Handwerker) die „Investition des Lebens“ nicht gefährden.

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Die wichtigsten Policen kurz erklärt:

1. Bauherrenhaftpflicht

Schäden im Zusammenhang mit dem Bau können vielfältig sein: Ein umstürzendes Gerüst kann das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in eine Baugrube fallen, oder herabfallende Teile könnten Passanten und parkende Autos verletzen. Der Bauherr trägt stets die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle, auch wenn Fremdfirmen das Haus bauen.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Schutz bis zur Abnahme des Gebäudes und sollte mit Beginn der Bauphase abgeschlossen werden.

2. Private Unfallversicherung

Mit Eigenleistungen am Bau können Kosten reduziert werden. Dabei steigt jedoch das eigene Unfallrisiko, da oft ungewohnte Tätigkeiten und Bewegungen verübt werden – beispielsweise der Umgang mit schweren Maschinen oder das Kopfüberhantieren auf der hohen Leiter.

Stürze und Unfälle können gravierende Folgen haben. Daher benötigen Bauherren und ihre (Ehe-)Partner privaten Unfallschutz. Dieser schützt auch außerhalb des Bauvorhabens bei Missgeschicken im Alltag.

Verwandte, Freunde und Nachbarn packen gern mit an und sind gern gesehene Helfer. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden, unabhängig davon, ob die Hilfe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Spontane Handreichungen oder Gefälligkeitsleistungen sind davon ausgenommen.

3. Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung ersetzt unvorhersehbare Schäden durch Unwetter, Vandalismus oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zerbricht. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können abgedeckt werden. Der Schutz besteht während der gesamten Bauzeit, in der Regel jedoch nicht länger als 12 oder 24 Monate.

Häufige Baumängel

  • Mauerwerk oder Putz haben Risse
  • Fensterleibungen sind durchfeuchtet
  • Dampfsperre ist undicht
  • Bodeneinschubtreppe wurde falsch montiert
  • Spitzboden wurde nicht entlüftet
  • Keller ist undicht
  • Risse im Holz
  • Fehler bei der Kelleraußentreppe
  • Baumängel beim Estrich
  • Undichte Lüftungsanlagen 

Quelle: bauen.de, Einschätzung des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.

4. Feuer-Rohbau-Versicherung

Während der Bauphase können Brände, Blitzschläge oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zerstören. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Versicherung ab. Viele Banken vergeben nur Kredite bei Nachweis dieser Versicherung. Bauherren können auch direkt mit Baubeginn, die später ohnehin notwendige Wohngebäudeversicherung abschließen, die die Feuer-Rohbau-Versicherung einschließt.

Haftpflicht für unbebaute Grundstücke

Selbst wenn das Grundstück noch unbebaut ist, haftet der Eigentümer für Schäden an Dritten, da er die Verkehrssicherung gewährleisten muss. Diese umfasst beispielsweise die Streupflicht im Winter. Stürzt ein Fußgänger auf dem nicht gestreuten Weg vor dem Grundstück, haftet der Eigentümer. Fällt ein morscher Baum vom Grundstück auf ein parkendes Auto, haftet der Eigentümer ebenfalls. Diese Versicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn der Zeitraum zwischen Grundstückserwerb und Baubeginn sehr lang oder noch nicht absehbar ist.


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