Niels Krähmer
Finanz- und Versicherungsmakler
Lindenstr. 20
99955 Bad Tennstedt
036041 32340 - incl. WhatsApp
info@kraehmer.org
Nach über 30 Jahren steigt zum 1.1.2025 der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung. Das sind gute Nachrichten für Sparer – der Zins liegt aktuell noch bei 0,25 Prozent, ab dem kommenden Jahr steigt er auf 1,0 Prozent. Möglich ist das, weil auch die Zentralbanken den Leitzins nach Jahren der Nullzinspolitik wieder angehoben haben.
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist der maximale Zinssatz, den Lebensversicherer ihren Kunden auf den Sparanteil der Versicherungsbeiträge garantieren dürfen. Er kommt vor allem bei klassischen Lebensversicherungen zum Tragen, die sicherheitsorientierten Kunden eine Mindestgarantie auf ihre Beiträge und spätere Rente versprechen.
Mit der Anhebung zum 1.1.2025 dürfen Versicherer also mehr garantieren als bislang.
Sowohl neue als auch bestehende Verträge profitieren von der Änderung. Bei Neuverträgen ist davon auszugehen, dass höhere Garantierenten vereinbart werden können. Bestandskunden können auf eine höhere Überschussbeteiligung hoffen.
Viele Versicherer bieten jetzt schon die Möglichkeit, auch bei einem Vertragsabschluss in 2024 bereits vom höheren Zins 2025 zu profitieren. Die sogenannte Umstellungsgarantie führt dann zu einer automatischen Anhebung der garantierten Leistungen ab 2025.
Auch wenn klassische Produkte wieder attraktiver werden, so steht der Kaufkrafterhalt beim Vermögensaufbau im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Rendite in jedem Fall die Inflation übertreffen muss, damit der Geldwert erhalten bleibt. Ist dies nicht der Fall, so erhöht sich zwar nominell das angesparte Vermögen, die reale Kaufkraft sinkt aber, weil sich Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens deutlicher verteuern als der Zins im selben Zeitraum erwirtschaftet.
Daher sind Altersvorsorgeprodukte zu prüfen, die die Chancen am Kapitalmarkt nutzen. Sie können die notwendige Rendite mit gewünschten Sicherheitsinstrumenten kombinieren.
In wenigen Wochen startet für viele Jugendliche und junge Erwachsene ein neuer Ausbildungsweg. Die Schule ist beendet und die erste Berufsausbildung bedeutet den nächsten Schritt zur Selbstständigkeit. Mit Beginn einer Ausbildung ergeben sich auch beim Versicherungsschutz ein paar Änderungen, die Eltern und der „Neu-Azubi“ kennen sollten.
Wer eine Ausbildung beginnt, ist nicht mehr über die Eltern familienversichert. In der Regel sind Azubis gesetzlich krankenversichert (GKV) und sollten sich noch vor dem Start der Ausbildung eine Krankenkasse suchen, andernfalls legt sie der Arbeitgeber fest.
Da der allgemeine Beitragssatz bei den gesetzlichen Krankenkassen identisch ist, sollte beim Vergleich auf den Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell erheben darf, geachtet werden. Die GKVen sorgen nur für eine Grundversorgung. Das bedeutet, dass viele Leistungen nicht von der Kasse übernommen werden. Wer seine Gesundheitsversorgung optimieren möchte, kann dies über private Krankenzusatzversicherungen, beispielswiese für die Bereiche Zahn, Krankenhaus oder ambulante Hilfsmittel, selbst tun.
Hier sind Azubis bei den Eltern mitversichert und benötigen keine eigene Haftpflichtversicherung. Voraussetzungen sind allerdings:
Diese Punkte sind unbedingt zu prüfen, andernfalls ist eine eigene PHV nötig.
Auszubildende erhalten vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Diese auch nur unter besonderen Voraussetzungen und in geringer Höhe. Privater Einkommensschutz ist daher unerlässlich. Azubis profitieren dabei von ihrem jungen Einstiegsalter und in der Regel sehr guten Gesundheitszustand. Beides sorgt für geringe Beiträge. Es ist daher empfehlenswert, bereits früh diesen Schutz abzuschließen und später die entsprechende Absicherungsrente dem wachsenden Einkommen anzupassen. Vorteil: Der Versicherer prüft, dank einer Nachversicherungsgarantie, den Gesundheitszustand dann nicht noch einmal. Sind in der Zwischenzeit gesundheitliche Schäden aufgetreten, wirken diese nicht mehr nachteilig auf den Beitrag und können auch nicht ausgeschlossen werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Azubis nur, wenn ein Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück passiert. Da die Versicherungssummen sehr gering sind, sollte das Unfallrisiko besser privat abgesichert werden. Dann sind höhere Leistungen möglich und der Schutz gilt rund um die Uhr.
Auch Lehrlinge haben einen Rechtsanspruch auf eine bAV im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Diese muss der Arbeitgeber seit 2022 sogar bezuschussen, was dazu führt, dass auch Azubis schon in jungen Jahren ein zusätzliches Einkommen fürs Alter aufbauen können.
Wer in eine eigene Wohnung (eigener Hausstand) zieht, braucht eine eigene Hausratversicherung. Mietet der Azubi jedoch nur ein Zimmer zur Untermiete, zum Beispiel in einer WG oder einem Wohnheim, reicht unter Umständen auch die Hausratversicherung der Eltern. Hier sollte der Vertrag der Eltern geprüft werden.
Der Ausbildungsbeginn ist ein idealer Zeitpunkt, um Absicherung und Vorsorge des Auszubildenen zu prüfen. Zum einem, um Geld zu sparen, weil der Schutz eventuell über die Eltern möglich ist. Zum anderen, um den Vorteil der Zeit und des Gesundheitszustands beim Einkommensschutz und der Altersvorsorge nutzen zu können.
Die passende Absicherung spart Geld und Sorgen
Jedes Jahr erleiden rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten davon passieren in der Freizeit oder zu Hause und damit genau dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nicht mehr leistet. Die GUV kommt nur dann für einen Schaden auf, wenn der Unfall auf der Arbeit (bei Kindern in der Schule oder Kindergarten) oder auf den direkten Wegen dorthin oder von dort nach Hause passiert. Bei Unfällen im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport besteht kein Anspruch auf die ohnehin geringen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach schweren Unfällen bleiben oft langwierige oder sogar dauerhafte Schäden an Geist und/oder Körper. Meist gehen diese mit finanziellen Einschnitten einher. Sei es, weil der eigenen Arbeit (eine Zeit lang) nicht mehr nachgegangen werden kann, kosmetische Operationen notwendig sind oder der eigene Wohnbereich barrierefrei umgebaut werden muss. Eine private Unfallversicherung deckt genau diese Versorgungslücke und gewährleistet, dass der Verunfallte sich voll auf seine Genesung fokussieren kann und sich nicht noch mit finanziellen Sorgen plagen muss.
Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Einige wichtige Kriterien bei der Tarifauswahl:
Es ist empfehlenswert, sich vor einem Abschluss einen professionellen Rat und einen unabhängigen Tarifvergleich einzuholen.
Für bessere Leistungen und weil der Gesetzgeber nur eingeschränkt leistet
Der Urlaub in den eigenen fahrenden Wänden liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen suchen die Erholung per Wohnmobil oder Camper in der Natur. Als flexible Rundtour oder länger an einem festen Standort – bereits jeder fünfte Bundesbürger campt wenigstens einmal pro Jahr.
Vor allem für Familien und Senioren wird diese Art von Urlaub immer interessanter, wie die Stiftung für Zukunftsfragen in einer Umfrage feststellte (siehe Grafik).
Dieser Boom sorgt allerdings auch dafür, dass es auf Camping- und Stellplätzen etwas enger wird. Da kann schonmal was schiefgehen. Ob eigenes Verschulden beim sperrigen Rangieren oder der einfachen Nutzung des Campers – Schäden lassen sich nie ganz vermeiden. Auch Diebstahl (aus dem Fahrzeug) und Vandalismus spielen beim Schutz eine besondere Rolle. Hier ergänzt der Teil- und Vollkaskoschutz sinnvoll die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit einer Vollkaskoversicherung sind beispielsweise auch Schäden durch eigenes Verschulden, Vandalismus und böswillige Beschädigungen abgedeckt.
Da Camper meist jede Menge persönlicher Dinge verstauen (müssen), ist der Inhalt des Wohnmobils oft sehr wertvoll. Versicherer bieten hier Zusatzbausteine, da die allgemeine Kfz-Versicherung nur fest verbautes Inventar einschließt. Mit einer guten Wohnmobil-Inhaltsversicherung können Besitzer sicher sein, dass auch lose Gegenstände im Wohnmobil, wie zum Beispiel Kleidung, Sportausrüstung, TV, Grill, Markisen oder sonstige hochwertige Technik, versichert sind.
Mit dem passenden Schutz bedeutet das Sicherheit, egal wohin es einen verschlägt